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Newsletter im Zeitalter der DSGVO – „80 Prozent aller Empfänger gehen verloren“

Das war er also, der 25. Mai. Gefühlt habe ich über 200 E-Mail-Anfragen erhalten: „Im Rahmen der DSGVO... Bitte bestätigen Sie, wenn Sie weiter wichtige Nachrichten von uns erhalten möchten...“

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Andreas Raum

Wednesday, May 30, 2018

Eine interessante Frage: Haben Sie auch zu den Versendern gehört? Wir haben. Allerdings haben wir keinen regelmäßigen Newsletter. Und wir haben auch noch kein klares Bild von den Reaktionen. Einige haben sich abgemeldet. Einige Mails sind gebounced. Die meisten haben (noch) nicht geöffnet und damit auch nicht reagiert. Das ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Aber in Zeiten der DSVGO ist es auch nicht gut, denn es bedeutet: Keine Einwilligung erteilt.

Unlängst war bei Kress ein interessanter Beitrag zum Thema zu lesen: Experten gehen davon aus, dass den Newslettern der Tageszeitungen bis zu 80 Prozent ihrer Empfänger verloren gehen könnten. Diese These vertritt der deutsche Geschäftsführer des E-Mail-Software Anbieters CleverReach.

Dazu gibt es noch zwei Stellungnahmen von Verlagen, die diskutieren, ob eine derartige Aktion überhaupt nötig ist: Unsere Nachbarn von der Süddeutschen, die ihre Newsletterempfänger angeschrieben haben und die Zeit, die dies nicht getan haben (den Herrn von der SZ halte ich für wenig überzeugend, wenn ich das hier einmal anmerken darf). Das Fazit des Beitrags: Für genaue Antworten ist es zu früh und die Lage zu unübersichtlich und ob es nötig ist, seine Empfänger erneut anzuschreiben, bleibt umstritten.

Wie ist es Ihnen ergangen? Haben Sie Ihre Kunden angeschrieben? Haben Ihre Kunden geantwortet? Hat sich Ihr Verteiler stark dezimiert? Können Sie für Ihre Bezieher das doppelte Opt-In nachweisen? Lassen Sie uns über Ihren Newsletter sprechen. Wir haben jahrelange Erfahrungen im Befüllen von Newslettern mit hochwertigem Content, im Management und im Betrieb. Lassen Sie uns über Ihren Newsletter sprechen.

Ich selbst habe mich noch längst nicht durch den DSGVO-Mailanfragewust gearbeitet, kann allerdings schon resümieren, dass ich noch immer Newsletter von Versendern erhalte, die noch kein neues Double-Opt-in von mir erhalten haben. In meinem Verständnis nicht zulässig. Oder?

Image source(s): freyraum marketing /